Kennen Sie jemanden, der verkaufen möchte?
Nennen Sie uns den Eigentümer und die Immobilie, oder geben Sie Ihren persönlichen Empfehlungslink weiter. Kommt es zum Verkauf, erhalten Sie 10 Prozent unserer Provision, mindestens 500 Euro.
Beispiel: Wird ein Haus für 500.000 Euro verkauft, sind das rund 2.500 bis 3.000 Euro für Sie.
Keine Zeit? Rufen Sie uns an: 06131 4870343. Wir nehmen Ihren Hinweis am Telefon auf und fragen dabei dieselben Punkte ab wie im Formular.
Ewa Gold, M.A. und David Gold, M.Sc.Inhaber. Sie sprechen mit uns, nicht mit einer Zentrale.
So läuft es, in drei Schritten
Sie empfehlen. Entweder nennen Sie uns im Formular den Eigentümer und die Immobilie. Oder Sie fordern Ihren persönlichen Link an und geben ihn weiter, als Adresse oder als QR-Code.
Wir nehmen Kontakt auf, so wie der Eigentümer es möchte. Hat er Ihnen erlaubt, dass wir ihn anrufen, rufen wir an. Sonst schreiben wir ihm einen persönlichen Brief und sagen darin, dass der Hinweis von Ihnen kommt.
Kommt es zum Verkauf, erhalten Sie Ihre Prämie. Sobald der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben ist und unsere Provision bei uns eingegangen ist.
Was die Empfehlung einbringt
10 Prozent unserer Provision
Gerechnet wird von der Provision, die wir aus diesem Verkauf erhalten, ohne Umsatzsteuer. Bei unseren üblichen Provisionssätzen sind das rund 0,5 bis 0,6 Prozent des Kaufpreises. Sind Sie umsatzsteuerpflichtig, kommt die Umsatzsteuer hinzu.
Mindestens 500 Euro
Auch wenn die Provision klein ausfällt, erhalten Sie nie weniger als 500 Euro.
Fällig nach Provisionseingang
Die Prämie wird ausgezahlt, sobald der Kaufvertrag beurkundet ist und unsere Provision bei uns eingegangen ist. Wird der Vertrag rückabgewickelt, entfällt sie. Die Bedingungen halten wir vorher schriftlich fest.
Wann es keine Prämie gibt und wie die Prämie versteuert wird, steht in den Antworten weiter unten.
Wer empfehlen kann
Gute Empfehlungen kommen von Menschen, die mitbekommen, wenn sich im Leben eines anderen etwas ändert: Nachbarn, Freunde, Bekannte, Kollegen, Handwerker, Entrümpler, Umzugsunternehmen, Hausmeisterdienste und frühere Kunden von uns.
Jetzt empfehlen
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen bei Ihnen.
Häufige Fragen
Muss ich den Eigentümer vorher fragen?
Für einen Anruf ja. Wir rufen nur an, wenn er Ihnen das erlaubt hat, und fragen im Gespräch als Erstes noch einmal nach. Ohne sein Einverständnis schreiben wir ihm einen persönlichen Brief. Darin steht, dass der Hinweis von Ihnen kommt, wer wir sind und dass er keine weitere Post bekommt, wenn er das nicht möchte.
Anrufen dürfen wir nur Menschen, die das selbst möchten. So verlangt es das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 7 UWG). Sagen Sie ihm deshalb kurz, dass Sie uns seinen Namen geben, und fragen Sie, ob wir ihn anrufen dürfen. Einen Brief dürfen wir schicken, solange er nicht widersprochen hat, und für ihn ist das angenehmer.
Wann gibt es keine Prämie?
- Wenn wir den Eigentümer oder die Immobilie schon kennen, das heißt, wenn sie bei uns bereits als Anfrage, Kontakt oder Auftrag erfasst sind. Maßgeblich ist der Tag, an dem Ihre Empfehlung bei uns eingeht. Ob Ihre Empfehlung zählt, sagen wir Ihnen schriftlich in der Eingangsbestätigung, mit Datum.
- Wenn Sie selbst zu den Verkäufern gehören oder mit ihnen verheiratet, verpartnert, verwandt sind oder im selben Haushalt leben. Empfehlen dürfen Sie trotzdem, nur ohne Prämie.
- Wenn die Prämie ganz oder teilweise an den Verkäufer weitergehen soll. Der Verkäufer bestätigt uns bei der Beauftragung, wer ihn empfohlen hat.
Ich bin Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.
Aus Rücksicht auf Ihr Berufsrecht zahlen wir Ihnen keine Prämie. Die fachliche Zusammenarbeit mit Ihnen schätzen wir trotzdem sehr; sie läuft bei uns ohne Geld. Sprechen Sie uns gern direkt an: 06131 4870343.
Wer zahlt die Prämie, und muss ich sie versteuern?
Die Prämie zahlen wir aus unserer eigenen Provision. Der Eigentümer zahlt dafür nichts zusätzlich. Sie ist beim Empfänger eine steuerpflichtige Einnahme. Wir belegen jede Auszahlung schriftlich. Wie Sie sie versteuern, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater; wir dürfen dazu nicht beraten.
Soll ich sagen, dass ich eine Prämie bekomme?
Ja, das empfehlen wir. Ein Satz genügt: „Ich arbeite mit GOLD IMMOBILIEN zusammen und bekomme eine Prämie, wenn es zum Verkauf kommt. Sie kostet das nichts extra.“ Offenheit macht Ihre Empfehlung glaubwürdiger, nicht schwächer.
Wie erfahre ich, ob etwas daraus wird?
Wir bestätigen Ihnen schriftlich, dass Ihre Empfehlung eingegangen ist und ob sie für eine Prämie zählt. Kannten wir den Eigentümer schon, sagen wir Ihnen das sofort. Kommt es zum Verkauf, melden wir uns zur Abrechnung; was wir Ihnen dabei mitteilen, stimmen wir vorher mit dem Eigentümer ab. Über seine Pläne sprechen wir sonst mit niemandem. Er darf es Ihnen natürlich jederzeit selbst sagen, und ob zu Ihrer Empfehlung eine Prämie fällig geworden ist, beantworten wir Ihnen immer.
Was, wenn der Eigentümer nicht über meinen Link kommt?
Dann nennt er bei seiner Anfrage oder am Telefon Ihren Namen. Solange wir den Fall eindeutig zuordnen können und noch niemand anderes ihn empfohlen hat, zählt Ihre Empfehlung.
Bitte geben Sie Ihren Link nur an Menschen weiter, die Sie persönlich kennen. Keine Rundmails, keine Nachrichten an Fremde.
Muss ich ein Gewerbe anmelden oder etwas versteuern?
Das hängt davon ab, wie oft Sie empfehlen und ob Sie selbstständig sind. Die Prämie ist eine steuerpflichtige Einnahme. Klären Sie Gewerbe und Steuer bitte mit Ihrem Steuerberater; wir dürfen dazu nicht beraten.
Und wenn daraus nichts wird?
Dann entsteht Ihnen kein Nachteil. Es gibt keine Verpflichtung, keine Frist und keine Mindestzahl. Sie können auch nur ein einziges Mal etwas empfehlen.
Ich bin Handwerker oder Entrümpler. Passt das zu mir?
Sehr gut sogar. Sie stehen oft im Haus, wenn jemand überlegt, ob sich die nächste Reparatur noch lohnt, oder wenn nach einem Todesfall ein Haus geräumt wird. Genau dann hilft eine ruhige, ehrliche Einschätzung.
Wie lange gilt meine Empfehlung?
Vom ersten Gespräch bis zum Notartermin vergehen oft Monate. Ihre Empfehlung bleibt hinterlegt, solange der Fall bei uns läuft. Sie verfällt nicht, nur weil es dauert.
Wie werden Eigentümer bei Ihnen behandelt?
So, dass Sie gern empfehlen: Wir sprechen alles in Ruhe durch, drängen niemanden zum Verkauf und nennen jede Zahl mit ihrer Quelle. Was Eigentümer danach sagen, steht offen im Netz: 376 Bewertungen bei ProvenExpert, bei ImmoScout24 4,8 von 5 aus 61 Bewertungen von Eigentümern (Stand 15.09.2026).
Kennen Sie jemanden, der verkaufen möchte?
Nennen Sie uns den Eigentümer oder geben Sie Ihren Link weiter. Kommt es zum Verkauf, erhalten Sie 10 Prozent unserer Provision, mindestens 500 Euro.
Inhabergeführt seit 2013. Sie sprechen mit uns, nicht mit einer Zentrale.
