Was ist Ihre Immobilie heute wirklich wert?Haus verkaufen in Mainz, Wiesbaden und Rhein-MainGeerbtes Haus verkaufen in Mainz und UmgebungHaus verkaufen bei Trennung oder ScheidungHaus mit Wohnrecht oder Nießbrauch verkaufenHaus zu groß geworden? Für Sie oder Ihre Eltern.
Sagen Sie uns zuerst, worum es geht. Danach folgen Immobilie, Adresse und Kontakt. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden, an Werktagen.
Ewa und David Gold, Inhaber. Sie sprechen mit uns, nicht mit einer Zentrale.
Wir vermarkten Ihr Haus vom Exposé bis zum Notar: Inserat auf Wunsch ohne Adresse, nur Käufer mit belegter Finanzierung. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden, an Werktagen.
Allein oder mit Geschwistern geerbt, in der Nähe oder weit weg: Sie müssen heute nichts entscheiden. Anfragen dürfen Sie allein, Ihre Miterben sprechen wir erst auf Ihren Wunsch an. Wir sagen Ihnen offen, was wir raten, manchmal auch: noch warten.
Sie erfahren zuerst, was Ihr Haus wert ist und was nach Ablösung des Kredits bleibt. Auf Wunsch verkaufen wir ohne Schild und ohne Portal.
Für Eigentümer, deren Haus mit einem Wohnrecht oder Nießbrauch belastet ist, oft für die Eltern. Wir rechnen Ihnen beide Wege vor: mit dem Recht verkaufen oder es gegen eine Abfindung löschen und frei verkaufen.
Für Eigentümer, die kleiner wohnen möchten, und für Kinder, die sich um das Haus ihrer Eltern kümmern. Sie entscheiden, ob und wann. Lieber erst sprechen: 06131 4870343.
Lieber sprechen als schreiben? Rufen Sie uns an: 06131 4870343.
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Sie erhalten in wenigen Minuten eine Bestätigung per E-Mail. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.
Termin direkt wählen
In Ihrer Bestätigungs-E-Mail finden Sie die Terminauswahl. Wählen Sie dort ein Zeitfenster für das erste Gespräch oder den Ortstermin.
Unterlagen vorab bereitstellen
Über den Link in derselben E-Mail können Sie Ihre Unterlagen hochladen. Sie haben noch nicht alles? Das ist normal. Was fehlt, holen wir mit Ihrer Vollmacht, die Gebühren der Ämter tragen wir.
Welche Unterlagen helfen?
Für die Einschätzung genügt, was Sie finden: Grundriss, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, bei vermieteten Häusern die Mietverträge. Für den Verkauf braucht es später einen Erbnachweis, etwa den Erbschein oder das notarielle Testament mit dem Eröffnungsprotokoll. Grundbuchauszug und Bauakte holen wir mit Ihrer Vollmacht.
Hilfreich sind der Grundbuchauszug, das Datum des Kaufs, eine Liste der Modernisierungen mit Jahr und der aktuelle Stand des Kredits. Nennt Ihr Anwalt einen oder mehrere Stichtage, schreiben Sie uns diese dazu.
Wichtig sind der Grundbuchauszug mit Abteilung II und der Vertrag, mit dem das Recht bestellt wurde, oft der Übergabevertrag. Im Übergabevertrag steht oft, ob beim Verkauf jemand zustimmen muss; das prüft Ihr Notar. Dazu das Geburtsjahr jeder berechtigten Person, Grundriss, Wohnflächenberechnung und Energieausweis, soweit vorhanden. Handeln Sie für Ihre Eltern, legen Sie bitte die Vorsorgevollmacht dazu. Von einer Vorsorgevollmacht brauchen wir nur die Seiten, die den Verkauf betreffen.
Die Mieterliste ohne Namen: Wohnung, Fläche, Nettokaltmiete, Mietbeginn, letzte Mieterhöhung, Staffel- oder Indexmiete, freie Wohnungen. Dazu Wohnflächenberechnung, letzte Nebenkostenabrechnung, Modernisierungen mit Jahr, Grundbuchauszug und Energieausweis.
Grundriss, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und eine Liste der Modernisierungen mit Jahr. Handeln Sie für Ihre Eltern, legen Sie bitte die Vorsorgevollmacht dazu. Von einer Vorsorgevollmacht brauchen wir nur die Seiten, die den Verkauf betreffen.
Name und Anschrift des Verwalters, falls ein Verfahren eröffnet ist, und der Grundbuchauszug.
Einen gültigen Energieausweis braucht es spätestens zur ersten Besichtigung. Fehlt er, holen wir vorher Angebote ein und nennen Ihnen die Kosten.
Mietverträge bitte mit geschwärzten Namen der Mieter.
Bitte laden Sie keine ärztlichen Unterlagen, Pflegegutachten oder Betreuungsbeschlüsse hoch. Was wir davon wissen müssen, besprechen wir persönlich.
Wenn wir Sie überzeugt haben
…freuen wir uns, wenn Sie uns weiterempfehlen. Kennen Sie weitere Eigentümer, die über einen Verkauf nachdenken?
Bis wir sprechen
Sie müssen nichts vorbereiten. Haben Sie etwas davon zur Hand, hilft es uns.
Bis wir uns melden
Wir melden uns so, wie Sie es angegeben haben. Ohne Telefonnummer schreiben wir Ihnen nur per E-Mail. Für das erste Gespräch genügt, was Sie zur Hand haben.
Sie haben es eilig? Rufen Sie uns gerne direkt an: 06131 4870343
Ewa Gold, M.A. und David Gold, M.Sc.Inhaber. Sie sprechen mit uns, nicht mit einer Zentrale.
So verkaufen wir Ihr Haus
Unterlagen der Ämter holen wir mit Ihrer Vollmacht, die Gebühren dafür tragen wir. Braucht es einen Vermesser, einen Architekten oder einen Energieausweis, holen wir vorher Angebote ein und nennen Ihnen die Kosten. Besichtigungen übernehmen wir. Käufer weisen ihre Finanzierung nach, bevor wir einen Notartermin vereinbaren. Wir begleiten Sie bis zur Übergabe. Auf Wunsch verkaufen wir ohne Schild und ohne Portal.
Mehrere Immobilien?
Haben Sie mehrere Immobilien, nennen Sie im Formular die erste. Wir bewerten jede einzeln und sagen Ihnen, ob ein gemeinsamer Verkauf oder einzelne Verkäufe mehr bringen. Ist Ihr Steuerberater einverstanden, stimmen wir die Zahlen direkt mit ihm ab.
Haus auf einem großen Grundstück?
Steht Ihr Haus auf einem großen Grundstück, sagen wir Ihnen, welcher Käuferkreis mehr bringt: eine Familie oder ein Entwickler. Eine erste Bebauungsidee skizzieren wir dafür in der Regel mit.
Sie bestimmen das Tempo
Wir drängen niemanden zum Verkauf. Manchmal heißt unser Rat: noch warten. Die Werteinschätzung gilt zu einem Stichtag. Ändert sich etwas, rechnen wir auf Ihren Wunsch neu.
Wenn Sie geerbt haben
Allein geerbt oder mit Geschwistern: was zuerst nötig ist
Für den Verkauf müssen die Erben ihr Erbrecht nachweisen, meist mit einem Erbschein oder einem notariellen Testament mit Eröffnungsniederschrift. Was in Ihrem Fall reicht, klären wir früh mit dem Notar, bevor Ihnen Kosten entstehen. Steht im Grundbuch noch ein Wohnrecht oder Nießbrauch Ihrer verstorbenen Eltern, mindert es den Wert nicht mehr, denn das Recht erlischt mit dem Tod der berechtigten Person. Lebt ein Elternteil noch und stand das Recht beiden zu, gilt es für ihn weiter. Gelöscht werden muss es trotzdem; was der Notar dafür braucht, sagen wir Ihnen vorher.
Mehrere Erben, nicht einer Meinung?
Eine Werteinschätzung kann jeder Miterbe allein anfragen. Sie verpflichtet niemanden zu etwas, auch Ihre Miterben nicht. Wir begründen die Wertspanne so, dass jeder Erbe sie nachvollziehen und prüfen lassen kann. Möchte einer das Haus behalten, dient dieselbe Wertspanne als Grundlage für die Auszahlung der anderen; den Betrag darin legen Sie gemeinsam fest. Wohnt ein Miterbe im Haus und möchte noch keinen Termin, beginnen wir mit einer ersten Einschätzung aus Ihren Angaben.
Das Haus als Ganzes wird nur gemeinsam verkauft: Den Auftrag zum Verkauf unterschreiben am Ende alle Erben. Wir sprechen zuerst nur mit Ihnen. Ihre Miterben sprechen wir erst an, wenn Sie das möchten; dann sprechen wir mit allen, gemeinsam und einzeln. Wie die Erbengemeinschaft aufgelöst wird, klären Sie mit Anwalt oder Notar. Wir verdienen erst, wenn verkauft wird. Das sagen wir offen.
Sie wohnen weit weg oder möchten nicht bei jeder Besichtigung dabei sein?
Die Termine vor Ort übernehmen wir.
- Schlüssel: Sie übergeben uns die Schlüssel mit Übergabeprotokoll. Jeder Schlüssel bekommt eine Nummer und liegt bei uns unter Verschluss.
- Besichtigungen: Wir zeigen das Haus selbst. Vor jedem Termin nennen wir Ihnen das Zeitfenster, danach sagen wir Ihnen, dass alles abgeschlossen ist.
- Bericht: Alle zwei Wochen hören Sie von uns, per Telefon oder E-Mail. Auf Wunsch bekommen alle Erben denselben Bericht zur selben Zeit.
- Gespräche: auch per Video, mit allen Erben gemeinsam.
- Unterlagen der Ämter holen wir mit Ihrer Vollmacht, die Gebühren dafür tragen wir.
- Hausrat: Das Haus darf noch eingerichtet sein. Für die Werteinschätzung muss nichts ausgeräumt werden. Wann der Hausrat aus dem Haus kommt, besprechen wir passend zu Ihrem Zeitplan.
- Kaufpreis: Der Notar überwacht die Zahlung. Der Kaufpreis geht auf die Konten, die die Erben im Kaufvertrag festlegen.
Gutachten, Finanzamt, Steuerberater
Unsere Werteinschätzung ist eine Markteinschätzung für Ihre Entscheidung, kein Gutachten. Ein Gutachten braucht es, wenn das Finanzamt einen niedrigeren Wert anerkennen soll, wenn ein Pflichtteilsberechtigter eine Wertermittlung verlangt oder wenn ein Gericht entscheidet. Das sagen wir Ihnen vorher. Haben Sie einen Steuerberater, stimmen wir die Zahlen auf Ihren Wunsch direkt mit ihm ab.
Wenn Sie sich trennen
Sie fragen an, Sie behalten den Überblick
Sie können allein anfragen. Eine erste Einschätzung ist schon aus Ihren Angaben möglich. Das erste Gespräch führen wir gern in unserem Büro in Mainz, wenn Ihnen das lieber ist. Unsere Zahl begründen wir so, dass auch Ihr Partner sie nachvollziehen kann, und wir halten jeden Schritt schriftlich fest.
Wir sprechen zuerst nur mit Ihnen. Wann und wie wir Ihren Partner einbeziehen, bestimmen Sie. Das Haus als Ganzes verkaufen Sie nur gemeinsam; den Auftrag zum Verkauf unterschreiben am Ende Sie beide. Sobald wir mit Ihnen beiden sprechen, gemeinsam oder einzeln, bekommen beide dieselben Zahlen und denselben Stand.
Was bleibt nach dem Kredit?
Läuft noch ein Kredit, rechnen wir vor, was nach seiner Ablösung vom Kaufpreis bleibt. Mit Ihrer Freigabe erfragen wir bei Ihrer Bank, was zur Ablösung fällig wird, auch eine Vorfälligkeitsentschädigung, also die Gebühr, die eine Bank für die vorzeitige Rückzahlung verlangen kann. Ob sie richtig berechnet ist, prüfen Verbraucherzentrale oder Anwalt. Wie der Erlös aufgeteilt wird, klären Sie mit Ihrem Anwalt.
Wenn einer das Haus behalten möchte
Möchte einer von Ihnen das Haus behalten, bekommen Sie dieselbe Wertspanne wie für einen Verkauf. Sie dient als Grundlage für die Auszahlung des anderen; den Betrag darin legen Sie gemeinsam fest. Die Rechnung, was nach Abzug des Kredits bleibt, können Sie zu Ihrer Bank mitnehmen. Auch wenn Sie das Haus behalten möchten, schätzen wir den Wert für Sie ein.
Stichtag und Gutachten
Brauchen Sie oder Ihr Anwalt einen Wert zu einem bestimmten Tag, etwa für den Zugewinnausgleich, sagen Sie es uns. Wie wir darauf rechnen, klären wir im ersten Gespräch. Unsere Einschätzung ist eine Markteinschätzung für Ihre Einigung, kein Gerichtsgutachten. Streiten Sie vor Gericht, bestellt das Gericht in der Regel einen eigenen Sachverständigen.
Wenn ein Wohnrecht oder Nießbrauch eingetragen ist
Ihre Eltern ziehen ins Pflegeheim?
Lebt die berechtigte Person noch, bleibt ihr Recht im Grundbuch stehen, auch nach einem Umzug ins Pflegeheim. Verkaufen lässt sich das Haus trotzdem: an Käufer, die warten können, oder nach einer Löschung gegen Abfindung frei. Beide Wege rechnen wir Ihnen offen nebeneinander vor. Verzichtet die berechtigte Person auf ihr Recht, besprechen Sie das vorher mit Notar und Steuerberater, denn ein Verzicht ohne Gegenleistung kann als Schenkung gelten.
Mit Vorsorgevollmacht oder Betreuer
Handeln Sie für Ihre Eltern, geht das mit einer Vorsorgevollmacht, die den Verkauf umfasst, oder über einen Betreuer. Ob die Vollmacht reicht, prüft der Notar. Ein Betreuer braucht für den Verkauf die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Das braucht Zeit, und manches Gericht verlangt dafür ein Gutachten. Wir planen den Ablauf darauf ein. Sind Sie selbst Eigentümer und handeln zugleich mit Vollmacht für Ihre Mutter oder Ihren Vater, prüft der Notar, ob Sie beides zugleich dürfen. Mit Ihren Eltern sprechen wir nur gemeinsam mit Ihnen oder mit wem Sie es wünschen. Niemand unterschreibt etwas, bevor die Familie in Ruhe darüber gesprochen hat.
Wer was klärt
Unsere Werteinschätzung ist eine Markteinschätzung für Ihre Entscheidung, kein Gutachten. Geht es um Schenkung, Erbschaftsteuer, das Betreuungsgericht oder das Sozialamt, kann ein Gutachten nötig sein. Das sagen wir Ihnen vorher. Ob eine Abfindung Folgen für Heimkosten hat, ist eine Rechtsfrage für Anwalt oder Notar. Klären Sie das, bevor jemand unterschreibt. Wir liefern die Zahlen dafür, den Wert mit und ohne das Recht, und stimmen sie auf Ihren Wunsch direkt mit Ihrem Berater ab.
Wenn das Haus zu groß geworden ist
In Ihrem Tempo
Wir drängen nicht. Sie bestimmen, wann verkauft wird, und wir stimmen die Übergabe auf Ihren Umzug ab. Manchmal lautet unser Rat auch: noch warten. Eine erste Einschätzung ist schon aus Ihren Angaben möglich. Bevor wir Ihr Haus anbieten, sehen wir es uns immer an. Das erste Gespräch führen wir bei Ihnen zu Hause oder in unserem Büro in Mainz, ganz wie Sie möchten.
Ihre Familie entscheidet mit
Wir sprechen mit Ihnen selbst und, wenn Sie es möchten, mit Ihren Kindern. Wohnen die Kinder weiter weg, erledigen sie vieles aus der Ferne; die Termine vor Ort übernehmen wir. Niemand unterschreibt etwas, bevor er mit seiner Familie gesprochen hat.
Sie fragen für Ihre Eltern an? Gern. Verkaufen Ihre Eltern selbst, sind sie beim Gespräch dabei. Haben Sie eine notarielle Vollmacht, verkaufen Sie für Ihre Eltern; wir besprechen vorher, was dafür nötig ist. Ob die Vollmacht den Verkauf umfasst, prüft der Notar. Ist ein Betreuer bestellt, braucht der Verkauf die Genehmigung des Betreuungsgerichts; wir planen die Zeit dafür ein.
Wir nehmen Ihnen Arbeit ab
Unterlagen der Ämter holen wir mit Ihrer Vollmacht, die Gebühren dafür tragen wir. Braucht es einen Energieausweis oder einen Vermesser, holen wir vorher Angebote ein und nennen Ihnen die Kosten. Steht das Haus auf einem großen Grundstück, sagen wir Ihnen, welcher Käuferkreis mehr bringt: eine Familie oder ein Entwickler. Eine erste Bebauungsidee skizzieren wir dafür in der Regel mit. Ist Ihr Steuerberater einverstanden, stimmen wir die Zahlen direkt mit ihm ab.
Unsere Spezialgebiete
Erfahrung dort, wo es kompliziert wird
Familienthemen und Marktthemen halten wir getrennt. Wir sind die neutrale Instanz, nicht Partei.
Erbengemeinschaft
Mehrere Erben, eine Immobilie, unterschiedliche Vorstellungen. Wir liefern eine begründete Wertspanne, auf die sich alle beziehen können, und berichten auf Wunsch an alle Beteiligten gleichzeitig und im selben Wortlaut. Will ein Erbe das Haus behalten, dient dieselbe Wertspanne als Grundlage für die Auszahlung der anderen. So kommt es oft gar nicht erst zur Teilungsversteigerung. Die Bundesnotarkammer nennt sie „meist die schlechteste Lösung“, weil ein freihändiger Verkauf oft einen besseren Preis bringt. Sie haben allein geerbt? Dann sind Sie hier ebenso richtig.
Trennung oder Scheidung
Zwei Parteien brauchen eine Grundlage, die vor beiden Bestand hat. Wir bewerten sachlich und halten jeden Schritt schriftlich fest. Sprechen wir mit Ihnen beiden, bekommen beide dieselben Zahlen. Brauchen Sie oder Ihr Anwalt einen Wert zu einem bestimmten Tag, etwa für den Zugewinnausgleich, sagen Sie es uns. Wie wir darauf rechnen, klären wir im ersten Gespräch.
Nießbrauch und Wohnrecht
Ein eingetragener Nießbrauch (§ 1030 BGB) oder ein Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) mindert den Wert, solange die berechtigte Person lebt. Wie stark, hängt vom Mietwert der Nutzung ab, von Alter und Geschlecht der berechtigten Person, davon, wer die Kosten des Hauses trägt, vom Zinssatz, den der Gutachterausschuss für Ihren Ort ermittelt, und davon, was Käufer tatsächlich abziehen. Wir rechnen das mit der aktuellen Sterbetafel nach, statt pauschal abzuziehen. Die Tabellen des Finanzamts gelten für die Steuer, nicht für den Kaufpreis. Löschung gegen Abfindung und Verkauf mit Belastung stellen wir Ihnen offen nebeneinander. Beim Erbbaurecht, oft noch Erbpacht genannt, gilt anderes: Dort zählen Restlaufzeit, Erbbauzins samt Anpassungsklausel und ob der Grundstückseigentümer dem Verkauf zustimmen muss.
Insolvenz
Wenn Fristen gesetzt sind, zählt ein geordneter Ablauf. Vor einem Verfahren stimmen wir den Verkauf mit Ihnen und Ihrer Bank ab; Vereinbarungen mit Gläubigern treffen Sie oder Ihr Anwalt. Ist das Verfahren eröffnet, verkauft der Insolvenzverwalter; wir arbeiten dann mit ihm zusammen. Eine Schuldnerberatung ersetzen wir nicht. Wir dokumentieren jeden Schritt und halten Sie auf dem Laufenden, diskret, ohne dass die Nachbarschaft davon erfährt.
Mehrfamilienhaus
Wenn Mieterwechsel, Abrechnungen und Instandhaltung mehr Kraft kosten, als das Haus zurückgibt, übernehmen wir den geordneten Verkauf. Ein vermietetes Haus wird vermietet verkauft: Die Mietverträge laufen unverändert weiter, Käufer sind in der Regel Kapitalanleger. Die Pflichten als Vermieter gehen auf den Käufer über. Eine bestehende Hausverwaltung nennen wir dem Käufer und stellen den Kontakt her. Für Ihre Mieter ändert sich am Vertrag nichts. Wie wir Mehrfamilienhäuser bewerten und verkaufen, lesen Sie auf unserer Seite für Mehrfamilienhäuser.
Verkauf und Vermietung
Auch ohne besondere Lage verdient Ihre Immobilie denselben Ablauf: gleiche Prüfung, gleiche Sorgfalt, gleiche Diskretion. Ist Ihnen das Haus zu groß geworden, verkaufen wir in Ihrem Tempo und stimmen die Übergabe auf Ihren Umzug ab. Und wenn Ihnen die Vermietung schlicht zu viel geworden ist, ist das ein ganz normaler Grund zu verkaufen.
Wir sind Makler. Rechts- und Steuerberatung leisten wir nicht. Wo es darauf ankommt, arbeiten wir mit Notar, Anwalt und Steuerberater Ihrer Wahl zusammen. Sind Sie einverstanden, stimmen wir die Zahlen direkt mit ihnen ab.
Ihre Lage steht hier dabei? Dann sagen Sie uns in drei Schritten, worum es geht.
Bewertung anfordernDrei Gründe, uns zu vertrauen
Expertise
Zwei Inhaber, seit 2013 im Rhein-Main-Gebiet, Schwerpunkt Ein- und Mehrfamilienhäuser. Wertermittlung ist bei uns Sache der Geschäftsführung.
Verkaufsservice
Von der Unterlagenbeschaffung über Besichtigungen bis zur Übergabe: Sie haben einen Ansprechpartner, wir führen den Ablauf.
Diskretion
Auf Wunsch verkaufen wir ohne Schild und ohne Portal, im direkten Kontakt mit vorgemerkten Interessenten.
Sie sprechen mit uns, nicht mit einer Zentrale.
Wir führen GOLD IMMOBILIEN seit 2013 selbst, als inhabergeführter Immobilienmakler in Mainz. Ihre Werteinschätzung machen wir persönlich, und wir bleiben Ihre Ansprechpartner, vom ersten Gespräch bis zur Übergabe.
06131 4870343In drei Schritten zu Ihrer Immobilienbewertung
Eine Wertspanne mit Herleitung, keine Zahl aus einem Rechner.
Anfrage stellen. Drei kurze Schritte, erst die Immobilie, dann Ihre Kontaktdaten.
Rückmeldung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Fragen. Eine erste Einschätzung ist schon aus Ihren Angaben möglich. Bevor wir eine Immobilie vermarkten, sehen wir sie immer vor Ort an.
Werteinschätzung besprechen. Wir erläutern Ihnen die Wertspanne persönlich, vor Ort oder per Video, übergeben sie schriftlich und zeigen den Weg zum Verkauf. Sie entscheiden.
Ausgezeichnet bewertet
Woher die Bewertungen stammen: Die dargestellten Bewertungen stammen von ImmoScout24 (dort getrennt nach Eigentümern und Suchenden ausgewiesen) und aus dem öffentlichen Profil von GOLD IMMOBILIEN bei ProvenExpert, das Bewertungen aus mehreren Portalen zusammenführt. Bei ProvenExpert sind 376 von 377 abgegebenen Bewertungen veröffentlicht. Wir prüfen die Echtheit nicht selbst; das Verfahren liegt bei den Portalen.
„Sehr kompetente Abwicklung, professionelle Darstellung – über den Sachstand wurde transparent und zeitnah informiert. Uneingeschränkte Weiterempfehlung.“
„Unsere Immobilie wurde fachkundig und kompetent verkauft. Schnelle und sehr gute Zusammenarbeit – vielen Dank!“
„Umfassende Bewertung, alle Unterlagen besorgt, der perfekte Käufer innerhalb weniger Tage gefunden. Ich bin fassungslos, wie gut das lief.“
Was Ihre Immobilie heute wert ist, sagen wir Ihnen mit Herleitung, nicht mit einer Zahl aus dem Rechner.
Bewertung anfordernWas Eigentümer uns am häufigsten fragen
Muss ich nach der Bewertung mit Ihnen verkaufen?
Nein. Sie entscheiden, ob und mit wem Sie weitergehen. Wir nehmen uns die Zeit, weil wir Ihr Partner für den Verkauf werden möchten, wenn es so weit ist. Den Zeitpunkt bestimmen Sie.
Kann meine Familie dabei sein?
Ja. Wir sprechen mit Ihnen selbst und, wenn Sie es möchten, mit Ihren Kindern. Ihre Kinder können vieles aus der Ferne erledigen, Termine vor Ort übernehmen wir. Niemand unterschreibt etwas, bevor er mit der Familie gesprochen hat.
Was kostet mich die Werteinschätzung?
Wir stellen Ihnen dafür nichts in Rechnung. Dahinter steht echte Arbeit: Ortstermin, Recherche, Aufbereitung. Die leisten wir gern, weil sich ein Teil der Eigentümer danach für eine Zusammenarbeit mit uns entscheidet. Ein Auftrag entsteht nur, wenn Sie uns ausdrücklich beauftragen. Den Maklervertrag bekommen Sie vorher in Textform zum Lesen, mit allen Zahlen.
Wie kommen Sie zu Ihrer Einschätzung?
Wir ziehen Vergleichswerte aus Mainz und dem Rhein-Main-Gebiet heran, dazu Lage, Zustand von Dach, Heizung und Dämmung und Ihre Unterlagen. Eine erste Einschätzung ist aus Ihren Angaben möglich. Die Regel ist der Ortstermin: Bevor wir eine Immobilie vermarkten, sehen wir sie immer an. Wohnen Sie weit weg, übernehmen wir den Termin auch ohne Sie. Das Ergebnis ist eine begründete Wertspanne mit Herleitung, erstellt von der Geschäftsführung. Sie gilt zum Tag der Einschätzung. Ändern sich Zinsen, Preise oder das Haus, rechnen wir auf Ihren Wunsch neu.
Rechner im Netz oder Immobilienbewertung durch einen Makler: Was ist genauer?
Ein Rechner kennt Ihre Immobilie nicht. Er sieht weder das Dach noch den Schnitt, weder die Nachbarschaft noch die Mieterstruktur oder ein eingetragenes Wohnrecht. Er rechnet mit Durchschnitten, und Ihre Immobilie ist kein Durchschnitt. Für eine grobe Orientierung reicht das. Für eine Entscheidung über mehrere hunderttausend Euro nicht. Wir sehen Ihre Immobilie an – als Immobilienmakler vor Ort in Mainz, Wiesbaden, Ingelheim, Bad Kreuznach und im übrigen Rhein-Main-Gebiet.
Wie lange dauert das, und wie läuft es ab?
Eine Immobilienbewertung dauert bei uns vom ersten Kontakt bis zum Ergebnis wenige Tage. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen persönlich bei Ihnen. In der Bestätigungsmail können Sie einen Wunschtermin wählen und vorab Unterlagen bereitstellen. Das verkürzt den Ortstermin und macht die Einschätzung genauer. Bei einem Einfamilienhaus oder einer Wohnung dauert der Termin 30 bis 45 Minuten, bei einem Mehrfamilienhaus länger. Ihre Werteinschätzung erhalten Sie im Anschluss. Sie ist eine Markteinschätzung für Ihre Entscheidung, kein Gutachten. Brauchen Sie für eine Schenkung, das Finanzamt oder ein Gericht ein Gutachten, sagen wir Ihnen das vorher.
Wir sind mehrere Eigentümer und nicht einer Meinung. Geht das trotzdem?
Ja. In einer Erbengemeinschaft ist das der Normalfall, und genau dafür sind wir da: Wir liefern eine Zahl, auf die sich alle beziehen können, und berichten auf Wunsch an alle Beteiligten gleichzeitig und im selben Wortlaut. Familienthemen und Marktthemen halten wir getrennt. Wir sind die neutrale Instanz, nicht Partei. Eine Werteinschätzung kann jeder Miteigentümer allein anfragen. Die Immobilie als Ganzes wird nur gemeinsam verkauft, und den Verkaufsauftrag unterschreiben alle.
Was kostet mich der Verkauf, wenn ich mich später für Sie entscheide?
Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung an einen Verbraucher teilen sich Verkäufer und Käufer die Provision zu gleichen Teilen. Unser Anteil beträgt 3,57 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer je Seite. Sie erhalten die Zahlen schriftlich, bevor Sie irgendetwas unterschreiben, und die Provision wird erst fällig, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet und wirksam ist; braucht er eine Genehmigung, etwa des Betreuungsgerichts, erst mit dieser. Bis dahin zahlen Sie uns keine Provision. Unterlagen der Ämter holen wir mit Ihrer Vollmacht, die Gebühren dafür tragen wir. Braucht es einen Energieausweis oder einen Vermesser, holen wir vorher Angebote ein und nennen Ihnen die Kosten.
Was geschieht mit meinen Angaben?
Wir verwenden sie, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Kein Datenverkauf, keine Weitergabe an andere Maklerbüros oder Portale. Welche Dienstleister wir dafür einsetzen und was wir zur Messung unserer Anzeigen übermitteln, steht in der Datenschutzerklärung. Sie können jederzeit verlangen, dass wir Ihre Daten löschen.
Ich möchte zuerst sprechen, nicht schreiben.
Rufen Sie uns an. Sie sprechen direkt mit uns, nicht mit einer Zentrale: 06131 4870343
Kann ich verkaufen und selbst im Haus wohnen bleiben?
Ausnahmsweise ja, mit einem Wohnrecht oder Nießbrauch für Sie. Der Käufer bekommt das Haus erst später frei. Deshalb zahlt er deutlich weniger als für ein freies Haus. Ihr Wohnrecht wird in den Preis umgerechnet; wie, rechnen wir Ihnen offen vor. Den Vertrag gestaltet der Notar. Wichtig ist, dass Ihr Wohnrecht an erster Stelle im Grundbuch steht, vor jeder Grundschuld des Käufers. Das prüft der Notar. Eine Leibrente bieten wir nicht an, und wir empfehlen weder einen Kredit noch, wie Sie den Erlös anlegen. Vor der Unterschrift raten Verbraucherschützer zu einer unabhängigen Beratung, etwa bei der Verbraucherzentrale.
Was ist Ihre Immobilie heute wirklich wert?
Sagen Sie uns, worum es geht. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, an Werktagen.
Inhabergeführt seit 2013. Sie sprechen mit uns, nicht mit einer Zentrale.
